Rechtsprechung
BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung - Abwägung
- uni-muenchen.de , S. 11 (Kurzinformation)
§ 594 RVO
Mitwirkungspflichten und Mitwirkungslasten im sozialrechtlichen Leistungsverhältnis
Papierfundstellen
- BSGE 35, 272
- NJW 1973, 1996
- MDR 1973, 883
Wird zitiert von ... (80)
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Mit ihrer vom Senat zugelassenen Revision rügt die Klägerin eine Verletzung des § 46 Abs. 2a SGB VI. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu den einschlägigen Vorläufervorschriften sei bei der Prüfung der Versorgungsabsicht auch auf subjektive Vorstellungen abzustellen (Hinweis auf BSGE 35, 272 = SozR Nr. 2 zu § 594 der Reichsversicherungsordnung [RVO]).Als besondere Umstände iS des § 46 Abs. 2a SGB VI sind daher alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl BSGE 35, 272, 274 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).
Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (vgl BSGE 35, 272, 275 f = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr ist nach dem Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI (…vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) oder - da der Wortlaut auf den "alleinigen oder überwiegenden Zweck der Heirat" abhebt - zumindest gleichwertig sind.
Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Gürtner in Kasseler Komm, § 46 SGB VI RdNr 46c, Stand: September 2007; Dopheide/Haas/Wagner, Informationen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern 2006, 257, 261).
Die Vorschrift des § 46 Abs. 2a SGB VI zwingt den Hinterbliebenen aber nicht, seine inneren Gründe für die Eheschließung oder die des verstorbenen Ehegatten zu offenbaren (vgl BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 46 Abs. 2a SGB VI als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Rentenversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl Senatsurteil vom heutigen Tage, B 13 R 53/08 R;… BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 46 RdNr 38, Stand: September 2008; in der Gesetzesbegründung [BT-Drucks 14/4595 S 44] wird § 46 Abs. 2a SGB VI auch als "gesetzliche Vermutung" bezeichnet, die jedoch "widerlegt" werden könne, wenn "Umstände" vorlägen, die trotz der kurzen Ehedauer nicht auf eine Versorgungsehe schließen ließen; ähnlich bereits BT-Drucks IV/120 S 59 zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO; vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
Das Berufungsgericht hat insoweit lediglich festgestellt, dass für L. ein Grund für die Wiederheirat gewesen sei, von der Klägerin Pflege und Betreuung zu erhalten (vgl zu diesem Motiv BSGE 35, 272, 274 f = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 207 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Gürtner in Kasseler Komm, § 46 SGB VI RdNr 46c, Stand: September 2007).
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 8 R 583/08
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
§ 46 Abs. 2a SGB VI stellt eine widerlegbare Vermutung auf, dass bei kurzer Ehedauer die Heirat der Versorgung des überlebenden Ehegatten dienen sollte (vgl. zu § 594 der Reichsversicherungsordnung - RVO -: BSGE 35, 272, 273).Dabei sind vor allem solche Umstände von Bedeutung, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund schließen lassen (vgl. BSGE 35, 272, 274).
Bei einer Gesamtbetrachtung und -abwägung der Umstände und Motive der Eheschließenden darf die Versorgungsabsicht nicht überwiegen (vgl. BSGE 35, 272, 275 f.).
Gegen eine Versorgungsehe spricht beispielsweise die Tatsache, dass die Eheschließung die Betreuung und Pflege sicherstellen soll (vgl. BSGE 35, 272, 274/275; 60, 204, 206).
Die Möglichkeit einer typisierenden Betrachtungsweise im Rahmen der Vermutungswiderlegung schließt nicht aus, dass die Witwe bzw. der Witwer im Rahmen einer Darlegungsobliegenheit zur Widerlegung der Vermutung individuelle Gründe vorträgt und nachweist (vgl. BSGE 35, 272, 273; 60, 204, 206).
Hiergegen spricht, dass bei der Vermutungswiderlegung nicht nur auf die besonderen Umstände an sich, sondern nach dem Gesetzestext des § 46 Abs. 2a SGB VI auf die "besonderen Umstände des Falles" abzustellen ist, wodurch bei der Gesamtwürdigung auch eine Berücksichtigung des Einzelfalles ermöglicht wird (vgl. BSGE 35, 272, 274).
Da nur entscheidend ist, ob diese Umstände des Einzelfalles ausreichen, um die Vermutung zu widerlegen (vgl. BSGE 35, 272, 274), kann sie angesichts der unüberschaubaren Vielgestaltigkeit von Lebenssachverhalten nicht nur ausschließlich bei Ereignissen, die in gleicher Weise wie ein Unfalltod unvermittelt eintreten, widerlegt werden, sondern auch bei Umständen wie einem für sich gesehen unvorhersehbaren zum Tode führenden Akutereignis einer chronisch kranken Person.
- LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
Einzelfall, in dem die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe durch besondere …
Als besondere Umstände iS des § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII sind daher alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl BSGE 35, 272, 274 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (vgl BSGE 35, 272, 275 f = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr ist nach dem Ausnahmetatbestand des § 65 Abs. 6 SGB VII nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) oder - da der Wortlaut auf den "alleinigen oder überwiegenden Zweck der Heirat" abhebt - zumindest gleichwertig sind.
Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5, jeweils m.w.N).
Die Vorschrift des § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII zwingt den Hinterbliebenen aber nicht, seine inneren Gründe für die Eheschließung oder die des verstorbenen Ehegatten zu offenbaren (vgl BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 65 Abs. 6 SGB VII als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Unfallversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 53/08 R;… BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung <BT-Drucks 14/4595 S 44> bzw. <BT-Drucks IV/120 S 59> zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO; vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Dies gilt unabhängig davon, ob eine Versorgungsehe (definiert in Anlehnung an § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI als "Ehe, die allein oder überwiegend zu dem Zweck geschlossen wird, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen") bereits als solche einen Missbrauch der Ehe darstellt (so jedoch BSG vom 28.3.1973, BSGE 35, 272, 273 zur Versorgungsehe im Unfallversicherungsrecht; zweifelnd insoweit die Anm Beitzke, SGb 1973, 520).Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, ihre Beweggründe für die Eheschließung zu offenbaren (vgl Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 55/08 R; ferner BSG vom 28.3.1973, BSGE 35, 272, 273 zur Versorgungsehe im Unfallversicherungsrecht; vom 3.9.1986, BSGE 60, 204, 208 zur Versorgungsehe im Recht der Kriegsopferversorgung; so auch Beitzke, SGb 1973, 520).
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08
Widerlegung der Rechtsvermutung einer Versorgungsehe; Nottrauung
Dabei sind vor allem solche Umstände von Bedeutung, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund schließen lassen (vgl. Urteil des BSG vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 -, in SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).Bei einer Gesamtbetrachtung und -abwägung der Umstände und Motive der Eheschließenden darf die Versorgungsabsicht nicht überwiegen (vgl. Urteil des BSG vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 -, a. a. O.).
Gegen eine Versorgungsehe spricht beispielsweise die Tatsache, dass die Eheschließung die Betreuung und Pflege sicherstellen soll (vgl. Urteil des BSG vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 -, a. a. O.).
Die Möglichkeit einer typisierenden Betrachtungsweise im Rahmen der Vermutungswiderlegung schließt nicht aus, dass die Witwe bzw. der Witwer im Rahmen einer Darlegungsobliegenheit zur Widerlegung der Vermutung individuelle Gründe vorträgt und nachweist (vgl. Urteil des BSG vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 -, a. a. O.).
Auf die zu der Parallelvorschrift des § 594 Reichsversicherungsordnung (RVO) in der gesetzlichen Unfallversicherung hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird ausdrücklich Bezug genommen (vgl. Urteile des BSG vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 -, in SozR Nr. 2 zu § 594 RVO, vom 18. Juli 1974 - 5 RKnU 6/73 - nicht veröffentlicht sowie den Beschluss des BSG vom 23. September 1997 - 2 BU 176/97 -, in HVBG-INFO 1998, 621-622).
- LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 51/17
Eine abschließende Typisierung oder Pauschalisierung der von der …
Die Vermutung der Versorgungsabsicht ist nur dann widerlegt, wenn sich bei der Gesamtabwägung aller zur Eheschließung führenden Motive beider Ehegatten ergibt, dass insgesamt nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, dem Hinterbliebenen eine Versorgung zu verschaffen (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 1973, 5 RKnU 11/71 = BSGE 35, 272).Die Gewichtverteilung der Motive beider Ehegatten kann so vielfältig sein, dass sich nicht generell sagen lässt, in welchen Fällen das auf die Versorgung gerichtete Motiv des einen Ehegatten bedeutungslos ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 1973, 5 RKnU 11/71, juris, Rdnr. 15 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).
Die Gewichtverteilung der Motive beider Ehegatten kann so vielfältig sein, dass sich nicht generell sagen lässt, in welchen Fällen das auf die Versorgung gerichtete Motiv des einen Ehegatten bedeutungslos geworden ist (BSG, Urteil vom 28. März 1973, 5 RKnU 11/71, juris, Rdnr. 15 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).
- LSG Sachsen, 21.08.2006 - L 7 R 509/05
Anspruch auf Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr; …
Zu der entsprechenden Regelung in § 594 RVO hat das Bundessozialgericht bereits im Urteil vom 28. März 1973 (Az.: 5 RKnU 11/71, BSGE 35, 272 [273]; vgl. auch: BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 176/97 - JURIS-Dokument RdNr. 3-4, m.w.N) die Vereinbarkeit mit Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt (…so ebenfalls zu § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG: Bayer, in: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz [266. Erg.-Lfg., August 2006], § 19 BeamtsVG RdNr. 11j, m.w.N.).Dabei sind vor allem solche Umstände von Bedeutung, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund schließen lassen (so zu § 594 RVO: BSG, Urteil vom 28. März 1973 - 5 RknU 11/71 - BSGE 35, 272 [274]).
Es kommt auf die Motive beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Wil-lensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (so zu § 594 RVO: BSG, Urteil vom 28. März 1973 - 5 RknU 11/71 - BSGE 35, 272 [275 f.]; zu § 65 Abs. 6 SGB VII: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Mai 2004 - L 3 U 72/02 - JURIS-Dukument RdNr. 19; Gürtner, in: Kasseler Kommentar - Sozialversicherungsrecht [50. Erg.-Lfg., Mai 2006], § 46 RdNr. 46c;… Bayer, in: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz [266. Erg.-Lfg., August 2006]; § 19 BeamtVG RdNr. 11d).
Es ist eine Gesamtabwägung aller Umstände vorzunehmen; die Versorgungsabsicht darf hierbei nicht überwiegen (BSG, Urteil vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 - BSGE 35, 272; Gürtner, in: Kasseler Kommentar - Sozialversicherungsrecht [50. Erg.-Lfg., Mai 2006], § 46 RdNr. 46b;… Löns, in: Kreikebohm, SGB VI [2. Aufl., 2003], § 46 RdNr. 21).
In der Rechtsprechung und dem Schrifttum werden weitere Konstellationen benannt, in denen die Vermutung der Versorgungsehe als widerlegt angesehen wird, wie zum Beispiel bei einer Heirat, die zur Sicherung der erforderlichen Betreuung und Pflege des ständig auf Pflege angewiesenen Versicherten geschlossen wurde, sofern mit dem Ableben des Versicherten nicht in absehbarer Zeit zu rechnen war (BSG, Urteil vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 - BSGE 35, 272 [274 f.]; BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84 - BSGE 60, 204; LSG B., Urteil vom 8. April 1999 - L 3 U 99/97 - JURIS-Dokument RdNr. 19; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. März 1999 - L 2 U 2125/96 - JURIS-Dokument; Gürtner, in: Kasseler Kommentar - Sozialversicherungsrecht [50. Erg.-Lfg., Mai 2006], § 46 RdNr. 46c; Rohr/Strässer, Bundesversorgungsrecht mit Verfahrensrecht [82, Erg.-Lfg., Juni 2006], § 38 BVG Anm. 5).
- BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84
Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen …
Ausnahmen hiervon sind, worauf der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG zu Recht hingewiesen hat (BSGE 35, 272, 274 f = SozR Nr. 2 zu § 594 ZPO ), durchaus denkbar.§ 38 Abs. 2 BVG zwingt indessen die Witwe nicht, ihre Beweggründe für die Eheschließung zu offenbaren (Zu § 594 RVO : BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO ).
- LSG Hessen, 16.09.2014 - L 2 R 140/13
Nach nur 7 Monaten Ehe keine Witwerrente
Die Vermutung ist allerdings nur dann widerlegt, wenn die Abwägung aller zur Eheschließung führenden Motive beider Ehegatten ergibt, dass es insgesamt nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe bzw. dem Witwer eine Versorgung zu verschaffen ( BSG vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71).Notwendig ist vielmehr immer eine Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, wobei letztlich maßgeblich ist, ob bei einer Gesamtschau der zur Eheschließung führenden Motive zumindest für einen der beiden Ehegatten die vom Gesetz hinsichtlich der Eheschließung widerlegbar vermutete Versorgungsabsicht erkennbar keine bzw. jedenfalls nicht die überwiegende Rolle gespielt hat ( BSGE 35, 272, 274).
- BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
Versagung einer Witwenrente wegen einer Versorgungsehe
Als besondere Umstände iS des § 46 Abs. 2a SGB VI seien daher alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen ließen (vgl BSGE 35, 272, 274 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) .Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr sei nach dem Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbs 2 SGB VI (…vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergebe, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwögen (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) oder - da der Wortlaut auf den "alleinigen oder überwiegenden Zweck der Heirat" abhebe - zumindest gleichwertig seien.
- LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
- LSG Thüringen, 11.04.2018 - L 3 R 1052/15
Rente wegen Todes - Witwenrente - lebensbedrohliche Erkrankung - widerlegte …
- LSG Hessen, 31.07.2009 - L 5 R 240/05
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2010 - L 3 R 360/07
Witwenrente bei unter einjähriger Ehedauer
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - L 3 R 282/09
Gesetzliche Rentenversicherung - Versorgungsehe - Witwenrente - Heirat eines …
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.08.2009 - L 3 R 479/07
- SG Gelsenkirchen, 28.03.2019 - S 51 R 481/16
- LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07
Widerlegung der Vermutung der Versorgungsehe
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10767/07
Änderung einer Rechtsanwaltsversorgungssatzung; Versorgungsehe
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05
Versorgungsehe; Anforderungen an die Widerlegbarkeit der gesetzlichen Vermutung
- LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 39/14
Rentenversicherung
- LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06
Witwerrente - Widerlegung der Versorgungsvermutung - lebensbedrohliche Erkrankung …
- LSG Bayern, 18.09.2008 - L 20 R 142/08
- LSG Bayern, 19.09.2007 - L 13 R 357/06
Widerlegung der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 46 Abs. 2a Sozialgesetzbuch …
- BSG, 19.11.2008 - B 5 R 356/08 B
- LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 259/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2001 - L 15 U 27/99
Leistungsausschluss bei Versorgungsehe gem. § 594 RVO
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 18 KN 104/14
Prüfung eines Anspruchs auf große Witwenrente bei unterjähriger Ehedauer
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 1 R 23/09
- LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06
Ausschluss von Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 14 U 127/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - L 3 R 321/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2007 - L 13 R 3/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 14/9 U 127/13
- LSG Bayern, 23.07.2003 - L 2 U 360/01
Anspruch auf Witwenrente; Ausschluss des Anspruchs bei Eheschließung erst nach …
- LSG Bayern, 04.09.2018 - L 19 R 2/17
Witwenrente
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
(Nicht-)Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei Tod des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2007 - L 16 R 571/07
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97
Verfassungsmäßigkeit des § 594 RVO
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - L 18 KN 29/13
- LSG Bayern, 03.12.2008 - L 1 R 503/07
- LSG Bayern, 07.05.2014 - L 13 R 1037/12
Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin, …
- LSG Hessen, 13.12.2013 - L 5 R 129/13
Widerlegung der gesetzlichen Vermutung im Zusammenhang mit einer sog. …
- LSG Bayern, 16.02.2011 - L 13 R 49/10
Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin, …
- LSG Bayern, 28.10.2008 - L 6 R 634/07
- LSG Bayern, 09.09.2009 - L 13 KN 12/07
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Hessen, 30.11.2007 - L 5 R 133/07
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- SG Lübeck, 26.01.2006 - S 7 RA 320/03
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - L 4 U 4/03
Zahlung von Hinterbliebenenleistungen an eine Witwe eines an als Berufskrankheit …
- LSG Hessen, 23.06.2020 - L 2 R 82/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - L 27 R 703/10
Witwenrente - Versorgungsehe
- LSG Schleswig-Holstein, 11.11.1999 - L 5 U 112/98
Leistungsausschluss bei Versorgungsehe gemäß § 594 RVO
- LSG Bayern, 08.08.2012 - L 13 R 555/10
Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin, …
- LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- BSG, 13.10.1997 - 2 BU 163/97
Begründung einer Abweichung im sozialgerichtlichen Verfahren
- BSG, 05.08.2008 - B 5 R 402/07 B
- LSG Bayern, 26.07.2006 - L 16 R 389/04
Versagung von Hinterbliebenenrente gegenüber der Ehefrau durch die Versicherung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2006 - L 17 R 2024/05
Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19
Anspruch auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 17 U 380/19
- BSG, 29.09.2021 - B 5 R 186/21 B
Gewährung einer Hinterbliebenenrente; Voraussetzungen einer Versorgungsehe; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 27 R 135/16
Gesetzliche Rentenversicherung: Gewährung einer Witwenrente; Vermutung einer …
- LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 68/19
Voraussetzungen für die Widerlegung der Vermutung einer sog. Versorgungsehe bei …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 16/12 U 59/98
Witwenrente; Vorliegen einer Versorgungsehe; Alleiniges oder überwiegendes Motiv …
- SG Gießen, 17.06.2014 - S 19 R 209/13
- SG Düsseldorf, 14.12.2009 - S 52 (10) R 22/09
Rentenversicherung
- BSG, 25.05.2009 - B 5 R 18/09 B
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 2897/11
- SG Hannover, 27.09.2010 - S 12 KN 110/06
- BSG, 29.06.2009 - B 5 R 16/09 B
- BSG, 08.02.2007 - B 4 R 99/06 B
- LSG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - L 3 U 72/02
Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Versorgungsehe - gesetzliche …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2008 - L 2 R 411/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 2 R 486/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2006 - L 10 RI 335/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 14 U 41/02
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2005 - L 10 R 2219/05
- SG Hannover, 23.07.2012 - S 12 KN 196/08